Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einstellung des öffentlichen Staking Services
Der Staking Service für Tezos wurde mit Wirkung zum 14.12.2023 im Einvernehmen mit Absatz 10 der allgemeinen Geschäftsbedingungen eingestellt. Die Rewardauszahlung erfolgte aus Kulanzgründen bis zum 31.12.2023. Die Einstellung des Services wurde auf allen wesentlichen Kanälen (Twitter, Discord, Medium) mehrfach veröffentlicht. Wir bedanken uns bei alle Kunden für ihre Treue über die vergangenen Jahre!

Zu einem professionellen Staking Service gehört nicht nur eine marktführende Infrastruktur, sondern auch professionelle und erstklassige Rahmenbedingungen auf die sich unsere Kunden verlassen und beziehen können. Unsere AGB sind im Staking Bereich einzigartig und wurden von einem Fachanwalt für IT-Recht erstellt. Die englische Version dient lediglich der Information.

1. Area of Application and General

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die durch Nutzungen der Staking Services der vDL Digital Ventures GmbH (im Folgenden auch "vDL Digital Ventures" oder "wir") durch Privatkunden zustande kommen.

1.2 Individuelle Vereinbarungen zur Nutzung der Staking Services der vDL Digital Ventures GmbH haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Geschäftskunden bietet die vDL Digital Ventures ihre Staking Services ausschließlich nach Abschluss einer individuellen Vereinbarung an.

1.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist maßgeblich. Die englische Version dient lediglich der Information.

2. Definitionen und Leistungsbeschreibung

2.1 Definitionen:
Zahlungstoken: Werte einer virtuellen Währung.
Validierungsrecht: Aus Zahlungstoken abgeleitetes Recht zur Teilnahme an der Auslosung zur Durchführung von Operationen für die der virtuellen Währung zugrundeliegenden Blockchain. Die Operationen richten sich nach den technischen Vorgaben der jeweiligen virtuellen Währung und werden in Anlage 1 definiert.
Stimmrecht: Aus Zahlungstoken abgeleitetes Recht zur Teilnahme an Abstimmungen zur Fortentwicklung der virtuellen Währung.
Delegation: : Bestimmung einer anderen Person als Wahl zur Durchführung von Operationen für die der virtuellen Währung zugrundeliegenden Blockchain.
Zyklus: Der zur Durchführung der Operationen von der jeweiligen virtuellen Währung technisch vorgegebene Zeitraum.
Belohnung: Ertrag für die Durchführung von Operationen in Form von Zahlungstoken der jeweiligen virtuellen Währung gemäß den technischen Vorgaben der jeweiligen virtuellen Währung.

2.2 Leistungsbeschreibung: vDL Digital Ventures bietet dem Kunden einen Dienst ("Staking Service") an, bei welchem der Kunde seine aus Zahlungstoken abgeleiteten Validierungsrechte einsetzt, um an der Auslosung zur Durchführung von Operationen teilzunehmen und per Delegation vDL Digital Ventures als seine Wahl zur Durchführung der Operationen bestimmt. Im Fall eines Zuschlags führt vDL Digital Ventures die Berechnung von Operationen durch und erhält eine Belohnung.


Der Kunde erhält gemäß den in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Regelungen einen Zahlungsanspruch gegen die vDL Digital Ventures auf einen Anteil an der Belohnung. Die Operationen richten sich nach den technischen Vorgaben der jeweiligen virtuellen Währung und werden in Anlage 1 definiert. Die Durchführung der Operationen erfolgt in den von der jeweiligen virtuellen Währung vorgegebenen Zyklen.

Die Zahlungstoken und die daraus abgeleiteten Rechte werden dabei nicht an vDL Digital Ventures übertragen. vDL Digital Ventures verwahrt oder verwaltet für den Kunden somit keine Vermögenswerte, Kryptowerte oder kryptographische Schlüssel, die dazu dienen Kryptowerte zu halten, zu speichern oder zu übertragen.

2.3 Die jeweils geltenden Konditionen für die angebotenen Staking Services veröffentlicht vDL Digital Ventures auf der Webseite: https://stakenow.fi/ (im Folgenden als "Webseite" bezeichnet).

2.4 Der Kunde nutzt den Staking Service von vDL Digital Ventures, indem er eine Delegation der von ihm gehaltenen Zahlungstoken einer in Anlage 1 aufgeführten virtuellen Währung an die auf der Website bekannt gemachte Account Adresse der vDL Digital Ventures vornimmt.

2.5 Ergänzende Begriffsdefinitionen zu den jeweiligen virtuellen Währungen sind in Anlage 1 enthalten.

3. Delegation und Vergabe von Operationen

3.1 Der Kunde nimmt mit den von ihm gehaltenen Zahlungstoken eine Delegation an vDL Digital Ventures vor und bestimmt vDL Digital Ventures damit als seine Wahl zur Durchführung von Operationen. vDL Digital Ventures nimmt mit eigenen eingesetzten Zahlungstoken und den an vDL Digital Ventures vorgenommenen Delegationen in regelmäßigen Abständen an der Auslosung für die Berechnung von Operationen teil. Der Zeitpunkt und die Konditionen der Auslosung bestimmen sich nach den technischen Vorgaben der jeweiligen virtuellen Währung.

3.2 Mit jeder Auslosung besteht für vDL Digital Ventures die Chance, den Zuschlag für die Berechnung von Operationen zu erhalten, die von der jeweiligen virtuellen Währung vergeben werden.

3.3 Die Wahrscheinlichkeit für einen Zuschlag richtet sich nach den technischen Vorgaben der jeweiligen virtuellen Währung und ist unter anderem abhängig von der Gesamtzahl an Zahlungstoken, mit denen eine Delegation an vDL Digital Ventures vorgenommen wurde im Verhältnis zu sämtlichen an der jeweiligen Auslosung teilnehmenden Zahlungstoken. vDL Digital Ventures hat keinen Einfluss auf die Höhe der Wahrscheinlichkeit und den Zuschlag für die Durchführung einer Operation. vDL Digital Ventures schuldet weder eine bestimmte Wahrscheinlichkeit, noch dass vDL Digital Ventures einen Zuschlag für die Berechnung von Operationen erhält.

3.4 Erhält vDL Digital Ventures einen Zuschlag für die Berechnung einer Operation, wird diese von vDL Digital Ventures durchgeführt. Gemäß den technischen Vorgaben der jeweiligen virtuellen Währung erhält vDL Digital Ventures für die erfolgreiche Durchführung einer Operation eine Belohnung in Form von Zahlungstoken.

3.5 Nach Durchführung der Operationen in einem Zyklus werden etwaig verdiente Belohnungen gemäß den technischen Vorgaben der jeweiligen virtuellen Währung nach Beendigung des Zyklus verfügbar.

3.6 Der Kunde ist berechtigt, seine Delegation an vDL Digital Ventures jederzeit zu widerrufen, soweit dies nach den Vorgaben der jeweiligen virtuellen Währung zulässig und technisch möglich ist.

3.7 Behält der Kunde seine Delegation an den Account der vDL Digital Ventures bis zum Beginn des nächsten Zyklus bei, so gilt diese fortgesetzte Delegation als neue Delegation. Maßgeblicher Zeitpunkt für diese neue Delegation ist der Beginn des nächsten Zyklus.

4. Ausschüttung von Belohnungen

4.1 Hat vDL Digital Ventures den Zuschlag zur Berechnung von Operationen erhalten, wurde die Berechnung von vDL Digital Ventures erfolgreich durchgeführt und wurde die Belohnung an vDL Digital Ventures von der Blockchain der virtuellen Währung freigegeben, so hat der Kunde einen Zahlungsanspruch gegen vDL Digital Ventures auf einen Anteil an der Belohnung.

4.2 Der Anteil an der Belohnung berechnet sich für jede Auslosung aus der Anzahl der Zahlungstoken des Kunden, mit denen der Kunde eine Delegation an vDL Digital Ventures vorgenommen hat, im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Zahlungstoken, die von vDL Digital Ventures selbst eingesetzt wurden und mit denen von Dritten eine Delegation an vDL Digital Ventures vorgenommen wurde, abzüglich der Vergütung gemäß Ziffer 5.

4.3 Die Ausschüttung der Belohnung erfolgt vorbehaltlich einer abweichenden individualvertraglichen Vereinbarung ausschließlich in Form der virtuellen Währung, in welcher der Kunde seine Delegation vorgenommen hat und an die Adresse, von der die Delegation vorgenommen wurde.

4.4 Die Ausschüttung der Belohnung erfolgt in der Regel spätestens 18 Tage nach Abschluss des Zyklus, in dem die Operation erfolgreich durchgeführt wurde.

5. Vergütung

5.1 vDL Digital Ventures erhält für die Erbringung der Staking Services einen Anteil der Belohnung als Vergütung.

5.2 Die Höhe der Vergütung ist abhängig von den durch vDL Digital Ventures durchgeführten Operationen und richtet sich nach Anlage 1, ergänzt um die Vergütungsbekanntmachung auf der Webseite zum Zeitpunkt des Beginns des Zyklus in welchem die Belohnung verdient wurde.

5.3 Die von vDL Digital Ventures einbehaltene Vergütung enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.

5.4 Auf Wunsch des Kunden stellt vDL Digital Ventures dem Kunden eine Rechnung über die Vergütung aus. Die Abrechnung erfolgt zum Zeitpunkt der Freigabe der Belohnung und Ausschüttung gemäß Ziffer 4.4.

5.5 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Abführung etwaiger auf seinen Anteil an der Belohnung anfallenden Steuern oder Gebühren. Der Kunde verpflichtet sich, vDL Digital Ventures wegen etwaiger ihm zuzurechnender Steuer- oder Gebührenforderungen durch Dritte schadlos zu halten.

6. Kapazität, Mindest- und Höchstbeträge und Transaktionsgebühren

6.1 vDL Digital Ventures veröffentlicht auf der Webseite die zur Verfügung stehende Kapazität, in deren Umfang eine Delegation an vDL Digital Ventures zur Inanspruchnahme der Staking Services vorgenommen werden darf. Der Kunde ist verpflichtet, vor einer Delegation die zur Verfügung stehende Kapazität zu überprüfen und darf diese mit seiner Delegation nicht überschreiten.

6.2 Delegationen, die die Kapazität von vDL Digital Ventures überschreiten, werden bei der Ausschüttung von Belohnungen nicht berücksichtigt. Gehen bei vDL Digital Ventures mehrere Delegationen ein, die gemeinsam die Kapazität überschreiten, werden nur diejenigen Delegationen bei der Ausschüttung von Belohnungen berücksichtigt, die zuerst bis zur Erreichung der Kapazitätsgrenze vorgenommen wurden.

6.3 Der Kunde ist im Fall einer durch ihn verursachten Überschreitung des Kapazitätslimits verpflichtet, die an vDL Digital Ventures vorgenommene Delegation in dem Umfang unverzüglich zu widerrufen, bis das Kapazitätslimit nicht mehr überschritten wird.

6.4 Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen die Verpflichtungen aus den Ziffern 6.1 oder 6.3 entfällt der Anspruch des Kunden auf Ausschüttung eines Anteils an der Belohnung. vDL Digital Ventures steht in einem solchen Fall die Belohnung in vollem Umfang in Form der Vergütung nach Ziffer 5 sowie darüber hinaus als pauschalierter Schadensersatz zu. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass vDL Digital Ventures ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. vDL Digital Ventures bleibt die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens vorbehalten.

6.5 Für die Ausschüttung der Belohnung an den Kunden entstehen je nach virtueller Währung Transaktionsgebühren. Diese Transaktionsgebühren trägt vDL Digital Ventures. Erreichen oder übersteigen die Transaktionsgebühren die Höhe der vDL Digital Ventures gemäß Ziffer 5 zustehenden Vergütung (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer), so entfällt der Zahlungsanspruch des Kunden. vDL Digital Ventures steht in einem solchen Fall die Belohnung in vollem Umfang als Vergütung zu.

6.6 vDL Digital Ventures kann in der Anlage 1 für die jeweilige virtuelle Währung einen Mindest- oder Höchstbetrag für Delegationen festlegen. Der Mindest- oder Höchstbetrag wird auf der Webseite veröffentlicht. Unterschreitet der Kunde den Mindestbetrag oder überschreitet er den Höchstbetrag mit einer Delegation, besteht kein Zahlungsanspruch auf einen Anteil an der Belohnung. vDL Digital Ventures steht es in einem solchen Fall frei, die Belohnung in vollem Umfang als Vergütung einzubehalten.

7. Stimmabgabe bei Abstimmungen

Soweit nach den technischen Spezifikationen der jeweiligen virtuellen Währung berechtigt der Betrieb und die Registrierung eines Validator Knotens die vDL Digital Ventures zur Ausübung eines eigenen Stimmrechts im On-Chain-Governance-Prozess. Der Kunde hat kein Stimmrecht.

8. Allgemeine Pflichten der vDL Digital Ventures

vDL Digital Ventures verpflichtet sich, den auf der Webseite Tezos Octez Releases bekannt gemachten Client zur Durchführung der Operationen zu verwenden. Es steht vDL Digital Ventures ebenfalls frei, einen auf der Webseite Tezos TezEdge Releases bekannt gemachten alternativen Client zu verwenden.

9. Allgemeine Pflichten des Kunden

9.1 Der Kunde gewährleistet, dass er bei der Nutzung der Staking Services das jeweils für ihn gültige Recht beachten wird, insbesondere einschlägige gesetzliche Vorgaben zur Nutzung von virtuellen Währungen und Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

9.2 Auf Anfrage von vDL Digital Ventures zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben ist der Kunde zum Identitätsnachweis gegenüber vDL Digital Ventures verpflichtet.

9.3 Soweit vDL Digital Ventures zur Erbringung der zugesicherten Leistung auf eine Mitwirkung des Kunden angewiesen ist, wird der Kunde vDL Digital Ventures umfänglich unterstützen. Der Kunde stellt vDL Digital Ventures insbesondere alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen schnellstmöglich zur Verfügung.

10. Beendigung oder Änderung der Staking Services

vDL Digital Ventures ist berechtigt, den angebotenen Staking Service jederzeit insgesamt oder auch teilweise, z.B. für einzelne virtuellen Währungen oder gegenüber einzelnen Personen einzustellen. Soweit der Kunde seine Delegation an vDL Digital Ventures nicht widerruft und vDL Digital Ventures technisch nicht in der Lage ist, von Kunden vorgenommene Delegationen abzulehnen, ist vDL Digital Ventures in einem solchen Fall berechtigt, Belohnungen in vollem Umfang als Vergütung einzubehalten oder die technischen Einrichtungen abzuschalten, so dass keine weiteren Berechnungen von Operationen durchgeführt werden. vDL Digital Ventures wird sich bemühen, eine geplante Einstellung des Staking Service auf der Webseite so anzukündigen und durchzuführen, dass der Kunde die seinen Zahlungstoken zugehörigen Rechte ohne Ausfallzeiten anderweitig einsetzen kann.

11. Haftung

11.1 vDL Digital Ventures haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet vDL Digital Ventures nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. vDL Digital Ventures haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.**

11.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach je Schadensereignis auf das 10fache der Nettovergütung für vDL Digital Ventures nach Ziffer 5 beschränkt.**

12. Datenschutz

vDL Digital Ventures verpflichtet sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzvorschriften nach deutschem Recht. Soweit vDL Digital Ventures personenbezogene Daten von Kunden verarbeitet, werden den Kunden die Datenschutzhinweise gesondert bereitgestellt.

13. Schlussbestimmungen

13.1 vDL Digital Ventures ist berechtigt, Leistungen nach diesem Vertrag auch durch Subunternehmer erbringen zu lassen.

13.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Formvereinbarung.

13.3 Erfüllungsort ist Aschheim und Gerichtsstand ist München, Deutschland.

13.4 vDL Digital Ventures ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13.5 vDL Digital Ventures behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren. Änderungen werden dem Kunden mindestens zwei Monate im Voraus auf der Webseite bekanntgegeben. Sie werden jeweils zum angegebenen Datum wirksam und gelten als genehmigt, wenn der Kunde bis zum Ablauf der Änderungsfrist seine Delegation an vDL Digital Ventures nicht widerruft oder nach Bekanntmachung der Änderungen eine neue Delegation an vDL Digital Ventures vornimmt. Hierauf wird bei der Bekanntgabe besonders hingewiesen.

13.6 Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, wenn sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt hätten, sofern sie den entsprechenden Aspekt bedacht hätten.

English Version
vDL Digital Ventures GmbH - July 2022

Anlage 1:

Hinweis/Disclaimer

Bei der Tezos Blockchain handelt es sich derzeit um eine experimentelle Plattform. Die Ausbezahlung von Belohnungen wird von der Tezos Blockchain nicht garantiert. Die Nutzer der Plattform sind allein verantwortlich für alle Risiken, die mit der Nutzung des Tezos-Netzwerks verbunden sind. Den Nutzern wird empfohlen selbst zu recherchieren, um festzustellen, ob Tezos die geeignete Plattform für ihre Bedürfnisse ist und einen erhöhten Sorgfaltsmaßstab bei der Interaktion mit dem Netzwerk anzuwenden.

Eigenschaften der Tezos Blockchain

Blockdauer:
~ 30 Sek.
Zykluslänge:
~ 2,84 Tage
Inflation:
~ 4,6%

Details zur Delegation

Delegations-Adresse:
tz1g8vkmcde6sWKaG2NN9WKzCkDM6Rziq194
Mindestbetrag Delegation:
0 XTZ
Höchstbetrag Delegation:
Verfügbare Kapazität

Operationen

Die Operationen werden in die Kategorien Baking, Denunciation / Accusation und Revelation zusammengefasst. Unter das "Baking" fallen die Erstellung neuer Blöcke (Blocks), sowie die Zustimmung (Endorsement) für hinzuzufügende Blöcke an die bestehende Kette (Chain). Bei der Operation "Denunciation / Accusation" wird die Kette auf mögliches Fehlverhalten von Teilnehmern überprüft und dieses ggf. im Netzwerk veröffentlicht. Die "Revelation" Operation wird benutzt, um eine Nonce aufzudecken, die der Baker beim Hinzufügen des neuen Blockes verwendet hat.

Übersicht der Operationen und Aufteilung der Belohnung

OperationenSuboperationBelohnung / StrafeKundeWir
BakingBlocksErfolgreichAnteiligAnteilig
VerpasstAnteiligAnteilig
Geringe PrioritätAnteiligAnteilig
Block GebührenAnteiligAnteilig
EndorsementErfolgreichAnteiligAnteilig
VerpasstAnteiligAnteilig
Geringe PrioritätAnteiligAnteilig
Denunciation/AccusationBelohnungNeinVollständig
Verlorenes DepositNeinVollständig
Verlorene BelohnungAnteiligAnteilig
Verlorene GebührenAnteiligAnteilig
RevelationBelohnungAnteiligAnteilig
Verlorene BelohnungAnteiligAnteilig
Verlorene GebührenAnteiligAnteilig

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